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Alles anders im April


Neue Regelungen für den Schulbetrieb

Nicht nur im alltäglichen Leben ändert sich mit dem 3. April, also am Sonntag, vieles, auch für die Schule gelten ab Montag neue Regelungen und Bestimmungen, wie uns das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (KM) mitgeteilt hat. Es gilt ab sofort nur noch ein sogenannter "Basisschutz", wie es das KM bezeichnet. "Als untergeordnete Behörde werden wir das 1:1 umsetzen", erklärte Schulleiter Christoph Müller, "wir stellen jedoch auch an die eigene Entscheidungsfreiheit unserer Schülerinnen und Schüler heraus." Gerade im Bereich der Maskenpflicht gibt es ab sofort keine Verpflichtung mehr, jedoch weist auch das KM darauf hin, speziell hier ein Empfehlung ausgesprochen werde, allgemein oder in bestimmten Bereichen eine Maske zu tragen. "Wir akzeptieren jeden einzelnen, der es vorzieht, weiterhin eine Maske zu tragen", bekräftigte Müller.

Folgende Regeln rund um das MGF-Schulhaus gelten prinzipiell ab Montag (weiterhin):

  • generell: Wegfall der Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch am Sitzplatz im Klassenzimmer und auf allen Begegnungsflächen (z.B. Gang)
  • jedoch: empfohlen wird das Tragen einer Maske auch am Sitzplatz bei einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse (auch am Sitzplatz)
  • weiterhin Testpflicht: 5./6. Klassen (Pool-Test u. Selbsttest am Montag), 7.-12. Klassen (drei Selbsttests pro Woche)
  • bei gehäuftem Infektionsgeschehen in einer Klasse gilt zudem das gehäufte Testregime (tägliche Testung)

Weiterhin stellen wir ausreichende Desinfektionsspender und Seife und Papierhandtücher in den Klassenzimmern zur Verfügung. Zudem bitten wir dringend darum, nachwievor bestätigte PCR-Testergebnisse per Mail an Schulleiter Christoph Müller zu schicken (christoph.mueller@maristen-gymnasium.de). Fragen zu den Selbst- und Pooltests stellen Sie bitte an Matthias Spanrad aus der Erweiterten Schulleitung (matthias.spanrad@maristen-gymnasium.de). 

Infos zur Neugestaltung der Corona-Maßnahmen ab dem 3. April gibt es auch in diesem Schreiben des KM

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