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Strafprozess als Drogenprävention


Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse auf Exkursion zum Amtsgericht

Die 26 Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsklasse unserer 9. Jahrgangsstufe besuchten mit ihrem Lehrer Herrn Dr. Brandmeier am Mittwochvormittag zwei Strafprozesse unter dem Vorsitz von Amtsrichter Lederhofer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im ersten Strafprozess konnten die Schüler den Ablauf genau verfolgen: Sehr diszipliniert und konzentriert verfolgten sie u.a. das Verlesen der Anklageschrift durch die Staatsanwältin und die Befragung der Zeugen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme konnte dem Angeklagten in einigen Fällen der gewerbsmäßige Handel mit und der Besitz von illegalen Rauschmitteln, sowie das unerlaubte Fahren nach Drogeneinnahme nachgewiesen werden. Nach den Plädoyers von der Staatsanwältin und dem Verteidiger sowie dem Letzten Wort des Angeklagten erfolgte die Verurteilung des Angeklagten. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht erklärte den Schülern im anschließenden Gespräch, dass er im Schöffengericht nur eine von drei Stimmen bei der Urteilsfindung hat, und dass das Ehrenamt des Schöffen ein verantwortungsvolles Richteramt ist. Denn sie haben ihre Stimme ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen. Richter Lederhofer wies die Schüler weiter daraufhin, dass der Einstieg in die Drogenkriminalität sehr häufig mit der Einstiegsdroge Nr. 1 Kannabis beginnt. Wie dieser Einstieg enden kann, konnten die Schüler in den beiden Strafprozessen beobachten. Auf die Frage eines Schülers, ob die Gesetze immer angemessen seien, führte der Amtsrichter aus, dass Gesetze einzuhalten sind. Auch wenn Diebstahl aus blanker Not heraus geschieht, bleibt es ein Diebstahl, für den allerdings das Strafmaß für den Täter geringer ausfällt, als wenn es aus anderen Gründen wie z.B. Gewinnsucht oder die Tat gewerbsmäßig geschieht. Für die Verurteilung und das Strafmaß ist die Glaubwürdigkeit der Zeugen und des Angeklagten von entscheidender Bedeutung. Im zweiten Strafprozess schenkte das Schöffengericht mehrheitlich den Einlassungen des Angeklagten keinen Glauben, sondern den Zeugen, die den Angeklagten während des Prozesses wiedererkannt haben und ihn solange mit seinem beabsichtigten Drogenverkauf hingehalten haben, bis die Polizei ihn festnehmen konnte. Nach drei Stunden endete für die Schüler lehrreiche Unterrichtsstunden am Amtsgericht Landshut.

bm

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