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Der Gerechtigkeit auf der Spur


Zehnte Klasse unternimmt Exkursion zu Gerichtsverhandlungen

23 Schüler des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Gymnasiums mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W) der 10. Jahrgangsstufe vertieften ihre Kompetenzen im Strafrecht und Strafprozessrecht durch einen Besuch von drei Gerichtsverhandlungen. Vor der Betriebserkundung wandten die Schüler im Unterricht die Subsumtionstechnik auf Strafrechtsfälle an, indem sie das Vorliegen der Tatbestände möglicher einschlägiger Strafrechtsnormen auf altersgemäße Strafrechtsfälle prüften. Mit Arbeitsaufträgen ausgestattet verfolgten die Schüler sehr aufmerksam den Ablauf der öffentlichen Hauptverhandlungen und verfassten jeweils dazu ein Sitzungsprotokoll. Gegenstand der Strafverfahren in erster Instanz war eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wie der Verstoß gegen die Pflicht des Fahrzeugführers während der Abfahrtkontrolle das Fahrzeug von Eis und Schnee zu befreien. Im zweiten Strafprozess war das wiederholte Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz, die der Richter in seinem Urteil mit einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung ahndete. Im dritten Strafprozess – einem Berufungsverfahren – lernten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit von Verständigungsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten kennen. Die Schülerinnen und Schüler sollten in der Nachbereitung der Betriebserkundung die Höhe des Strafmaßes für Verstöße gegen ausgewählte Regelungen des öffentlichen Rechts anhand ihrer Gerechtigkeitsvorstellungen reflektieren. Gefordert wurde eine eigene fundierte Stellungnahme zum o.g. Urteil abzugeben, indem sie die vorgetragenen Argumente der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung abwägen und mit der mündlich vorgetragenen Urteilsbegründung des Richters vergleichen.

bm
 

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