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Regelungen zu den Selbsttests


Alle Informationen zu Durchführung und Regelungen

Es geht wieder los mit dem vollständigen Präsenzunterricht bei uns am Maristen-Gymnasium Furth am 7. Juni – und zwar für alle Jahrgangsstufen. Mit einher gehen werden damit auch die Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler, ohne den keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich ist. Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte im Landkreis Landshut ist zwei Mal pro Woche ein Selbsttest nötig. Am MGF ergibt sich dafür folgende Regelung: 

  • 5 bis 10: Montag und Donnerstag um 8 Uhr im Klassenzimmer (nach Stundenplan) mit anschließendem Unterricht
  • Q11: Montag und Donnerstag um 8 Uhr in der Mensa, anschließend findet regulär Unterricht statt
  • Q12: Testung immer am Tag vor der Colloquiums-Prüfung um 8 Uhr in der Mensa

Folgende Dokumente erläutern die Selbsttestung am Maristen-Gymnasium Furth

  • Kurzanleitung zur Durchführung des Selbsttests (Download PDF)
  • FAQ mit Antworten auf die wichtigsten Fragen (Download PDF)

Mitgebrachte Fremd-Tests:

Die Durchführung des Selbsttests ist nach Anweisung des KM für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Eine Ausnahme kann nur gestattet werden, wenn an beiden Tagen um 8 Uhr ein jeweils gültiger PCR- oder POC-Antigen-Test vorliegt. Bei Inzidenzen über 100 darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein, bei Inzidenzen unter 100 nicht älter als 48 Stunden. Zu Hause durchgeführte Schnelltests sind nicht zulässig. Bei Fragen stehen wir natürlich jederzeit zur zur Verfügung (nähere Infos dazu stehen im PDF "Ablauf zur Testung". 

 

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